SBF See
Kurse

(Quelle: Bundesdruckerei)
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6 Unterichtsabende a 3 Stunden
Sportbootführerscheinverordnung See
Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordung und der Schifffahrtsordnung der Emsmündung. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung bezüglich der Länge des Sportbootes.
Zulassungsvoraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre ( Prüfungsalter min. 15 Jahre und 9 Monate)
Körperliche und geistige Tauglichkeit
Zuverlässigkeit durch Vorlage des Kfz-Führerscheins bzw. Führungszeugnis für Behörden nach §§ 31,30 Abs. 5 (0) BZRG (nicht älter als 6 Monate - bei Jugendlichen kann davon abgewichen werden)